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Informationen für Einrichtungen

Sie möchten zukünftig in Ihrer Einrichtung FSJ-Helfer/-innen einsetzen? Dann sind Sie bei uns genau richtig!

Das Freiwillige Soziale Jahr bietet eine gute Berufsorientierung in Verbindung mit realistischen Arbeitsbedingungen. Die Zahl der Bewerber/-innen steigt stetig an – immer mehr motivierte und engagierte junge Menschen wünschen sich eine sinnvolle Beschäftigung.

Wie kann unsere Einrichtung eine FSJ-Einsatzstelle werden?
Zur Schaffung einer Einsatzstelle (EST) schließen Sie als Träger einer sozialen Einrichtung und die Freiwilligen Sozialen Dienste in Niedersachsen im DRK einen Gestellungsvertrag ab. Als Einsatzstelle überweisen Sie das Gestellungsgeld an das DRK. Damit sind alle Kosten für Ihre Einrichtung bereits abgedeckt. Das Deutsche Rote Kreuz übernimmt die Zahlung von Taschengeld, Verpflegungspauschale, Sozialversicherungsbeiträgen und Personalverwaltung.

Treuhänderisch übertragen wir Ihnen bestimmte Arbeitgeberfunktionen wie Praxisanleitung, Urlaubsregelung (26 Tage), Festlegung der Arbeitszeit sowie Einhaltung der gesetzmäßigen Bestimmungen beim Einsatz von Minderjährigen.

Die Einstellungskriterien werden von Ihnen bestimmt. Wir sichten die Bewerbungen und vermitteln Ihnen geeignete Bewerber/-innen. Direkte Bewerbungen leiten Sie an uns weiter.

Wenn Sie FSJ-Einsatzstelle werden möchten, dann lassen Sie uns bitte Informationen über Ihre Einrichtung sowie den möglichen Einsatzbereich zukommen. Wir setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung.

Sollten Sie noch weitergehende Fragen haben, dann stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.