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DRK begrüßt Urteil des EuGH zum Rettungsdienst

Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) sieht sich durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 21. März 2019 in seiner Auffassung bestätigt, dass die Vergabe von Rettungsdienstleistungen an anerkannte Hilfsorganisationen ohne europaweite Ausschreibung erfolgen kann.