„Das humanitäre Völkerrecht muss eingehalten werden“
„Die Not der Menschen in der Ukraine und die hohe Anzahl an Todesopfern sind entsetzlich. Wir befürchten eine verheerende und langwierige humanitäre Katastrophe in der Ukraine“, sagt Hans Hartmann, Präsident des DRK-Landesverbandes Niedersachsen. „Das Deutsche Rote Kreuz ruft daher die Konfliktparteien eindringlich dazu auf, ihre Verpflichtungen nach dem humanitären Völkerrecht zum Schutz der Zivilbevölkerung und Kriegsgefangenen einzuhalten. Wir begrüßen jede Möglichkeit, die dem Schutz der Zivilbevölkerung dient und ihr eine Pause von der Gewalt verschafft. Nach dem humanitären Völkerrecht sind Konfliktparteien verpflichtet, Menschen, die umkämpfte Gebiete freiwillig verlassen wollen, eine sichere Evakuierung zu ermöglichen “, so Hartmann weiter. Humanitäre Korridore müssten von den Konfliktparteien gut geplant und auch sicher umgesetzt werden. Er warnt außerdem vor dem Missbrauch des Rotkreuz-Schutzzeichens bei privaten Hilfstransporten nach Polen oder in die Ukraine.
(04/2022)
Was auch immer die Konfliktparteien zur Evakuierung von Menschen aus umkämpften Gebieten vereinbarten, das humanitäre Völkerrecht müsse grundsätzlich fortgelten: Die Kriegsparteien müssten weiterhin die Zivilbevölkerung sowie Kriegsgefangene und die zivile Infrastruktur schützen, um Trinkwasser, Energie- und Nahrungsmittelversorgung zu gewährleisten. Humanitärer Zugang für neutrale und unparteiisch handelnde Hilfsorganisationen wie das Ukrainische Rotes Kreuz und das Internationale Komitee vom Roten Kreuz müsse ermöglicht werden. Das bedeute, dass diejenigen, die bleiben wollen oder schwer evakuiert werden können - wie etwa ältere Menschen oder Menschen mit Behinderungen - von Angriffen unbedingt verschont bleiben müssen. Außerdem müssten auch alle Zivilisten außerhalb sogenannter humanitärer Korridore weiterhin geschützt werden.
Leider muss das Rote Kreuz feststellen, dass private Helfer ihre Transporte vermehrt mit dem Rotkreuz-Schutzzeichen versehen. "Das ist alarmierend und ein klarer Missbrauch des Schutzzeichens, den wir scharf verurteilen. Nach den Genfer Abkommen und auch in deutschen Gesetzen ist die Verwendung des Roten Kreuzes, des Roten Halbmondes und des Roten Kristalls streng reglementiert", sagt Hans Hartmann. In Kriegssituationen dürfe das Symbol zu Identifikations- und Schutzzwecken nur von den Sanitätsdiensten und dem Seelsorgepersonal der Streitkräfte, von Krankenhäusern sowie von anerkannten neutralen und unparteiischen Hilfsorganisationen wie dem Roten Kreuz verwendet werden und diene der Sicherheit der humanitären Helfer sowie dem Schutz der von ihnen versorgten betroffenen Zivilbevölkerung.