DRK zu BGH-Urteil: Erste Hilfe mit lebensrettender Wiederbelebung sollte an Schulen verpflichtend sein
Der DRK-Landesverband Niedersachsen nimmt das gestrige Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Anlass, auf die stärkere Verbreitung von lebensrettenden Sofortmaßnahmen an Schulen aufmerksam zu machen. Der BGH hatte einen Fall aus Wiesbaden verhandelt. 2013 hatte Sören Z. als Schüler beim Schulsport einen Kreislaufzusammenbruch erlitten und war bewusstlos. Es kam zu mangelnder Sauerstoffversorgung und in der Konsequenz zu irreversiblen Hirnschäden. Weder Lehrer noch Schüler reanimierten ihn bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes.
(05/2019)
"Dass Lehrkräfte lebensrettende Sofortmaßnahmen zu leisten haben und regelmäßig dafür geschult werden müssen, ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Aber auch für Schülerinnen und Schüler sollten diese Maßnahmen an Schulen verpflichtend zum Bestandteil des Unterrichts gehören", erklärt Dr. Ralf Selbach, Vorstandsvorsitzender des DRK-Landesverbandes Niedersachsen. Die 254 niedersächsischen Schulsanitätsdienste in Kooperation mit dem DRK leisten einen wichtigen Beitrag, aber das reiche nicht. Der DRK-Landesverband Niedersachsen unterstützt daher ausdrücklich die flächendeckende Einführung des Reanimationsunterrichtes an Schulen.
"Bereits 2014 hatte die Kultusministerkonferenz die Empfehlung gegeben, dass alle Schülerinnen und Schüler ab der 7. Jahrgangsstufe in den lebensrettenden Maßnahmen der Wiederbelebung qualifiziert werden sollen", so Landesarzt Prof. Dr. Wolfgang Koppert und ergänzt: "Die Umsetzung in Niedersachsen startete der DRK-Landesverband unter wissenschaftlicher Begleitung der Klinik für Anästhesiologie und Intensivmedizin der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) mit dem Pilotprojekt 'Kids for Life' am 2. Juni 2016 in der Renata Realschule in Hildesheim. Das Kultusministerium hatte dafür die Schirmherrschaft übernommen, hat aber zu unserem größten Bedauern die Initiative nicht weiter unterstützt. Aus gegebenem Anlass appellieren wir daher erneut an das Kultusministerium, den Reanimationsunterricht in Niedersachsen einzuführen - die Fortbildungen der Lehrer könnten sofort beginnen. In den Schulen vieler Bundesländer ist der Reanimationsunterricht mittlerweile schon fester Bestandteil des Stundenplans."
Hintergrund für die Empfehlung der Kultusministerkonferenz und den Start des Pilotprojektes waren wissenschaftliche Studien, die zeigen, dass in Deutschland die Herz-Lungen-Wiederbelebung bei einem Herz-Kreislauf-Stillstand durch Augenzeugen weitaus seltener durchgeführt wird als zum Beispiel in skandinavischen Staaten. Um die Überlebenschancen in Deutschland bei einem Herz-Kreislauf-Stillstand zu steigern, sollen bereits Schülerinnen und Schüler durch regelmäßiges Training der Ersten Hilfe Hemmungen vor den lebensrettenden Maßnahmen der Wiederbelebung abbauen. Damit kann die Motivation zur Hilfeleistung signifikant verbessert werden (www.schuelerrettenleben.de).