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DRK zu BGH-Urteil: Erste Hilfe mit lebensrettender Wiederbelebung sollte an Schulen verpflichtend sein

Der DRK-Landesverband Niedersachsen nimmt das gestrige Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Anlass, auf die stärkere Verbreitung von lebensrettenden Sofortmaßnahmen an Schulen aufmerksam zu machen. Der BGH hatte einen Fall aus Wiesbaden verhandelt. 2013 hatte Sören Z. als Schüler beim Schulsport einen Kreislaufzusammenbruch erlitten und war bewusstlos. Es kam zu mangelnder Sauerstoffversorgung und in der Konsequenz zu irreversiblen Hirnschäden. Weder Lehrer noch Schüler reanimierten ihn bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes.