Tagung Verbreitung des Humanitären Völkerrechts
In enger Kooperation mit dem Institut für Friedenssicherungsrecht und humanitäres Völkerrecht (IFHV) der Ruhr-Universität Bochum und dem Niedersächsischen Justizministerium richtete der DRK-Landesverband Niedersachen e.V. die Tagung für Rechtsreferendare und Konventionsbeauftragte zum Thema „Verbreitung des Humanitären Völkerrechts“ am 12. und 13. Oktober 2018 in der Landesschule in Bad Pyrmont aus.
Die diesjährige Tagung setzte, neben Grundlagen und Durchsetzung des humanitären Völkerrechts, einen Schwerpunkt auf praktische Herausforderungen des humanitären Völkerrechts in aktuellen Konflikten und gewährte Einblicke in die humanitäre Hilfe.
Eröffnet wurde die zweitägige Tagung, besucht von 35 Rechtreferendarinnen und Rechtsreferendaren, von dem DRK-Landeskonventionsbeauftragten Otto-Werner Beushausen. Der erste Tag war einer Einführung in das humanitäre Völkerrecht gewidmet sowie seiner Durchsetzung. Stephan Koloßa (IFHV) erörterte nicht nur die Grundlagen des humanitären Völkerrechts, sondern beleuchtete auch aktuelle Herausforderungen. Insbesondere ging der Vortrag auf umstrittene autonome Waffensysteme sowie auf die Cyber-Kriegsführung ein. Laura Hofmann (IFHV) stellte den Schutz von Kulturgütern als einen Spezialbereich des humanitären Völkerrechts vor. Der vor dem Internationalen Strafgerichtshof entschiedene Fall "Al Mahdi", der sich der Kulturgüterzerstörung als Kriegsverbrechen im nicht-internationalen Konflikt in Timbuktu, Mali annahm, diente als Überleitung zur Durchsetzung des humanitären Völkerrechts. Robin Ramsahye (IFHV) gewährte hierzu erste Einblicke mit einer Einführung in das Völkerstrafrecht.
Prof. Dr. Hans-Joachim Heintze (IFHV) eröffnete den zweiten Tag der Tagung mit einem Vortrag zur Anwendung des humanitären Völkerrechts im Syrien-Konflikt. Darüber hinaus ging der Vortrag auf die Grundsätze der Rotkreuzbewegung ein. Patrick Kuebart (Max-Planck-Stiftung für Internationalen Frieden und Rechtsstaatlichkeit) berichtete im Anschluss von seiner Projekttätigkeit zur Rechtstaatlichkeit in Afghanistan. Abschließend reflektierte Prof. Dr. med. Joachim Gardemann (FH Münster) zum Thema Krisen- und Konfliktverursachung anhand der Beispiele Ruanda und Syrien und der daraus erwachsenden Verantwortung.