DRK begrüßt Investition von 40 Millionen Euro in Katastrophenschutz
„Wir begrüßen die heute vom Land beschlossenen Mittel für Investitionen in den Katastrophenschutz in Höhe von 40 Millionen Euro ganz außerordentlich. Dies ist ein großer und guter Schritt auf dem Weg zur Weiterentwicklung des Katastrophenschutzes in unserem Land. Bereits seit Jahren haben wir gemeinsam mit den anderen Hilfsorganisationen auf die dringend nötige Aufstockung der Landesmittel für den Katastrophenschutz aufmerksam gemacht“, erklärt Dr. Ralf Selbach, Vorstandsvorsitzender des DRK-Landesverbandes Niedersachsen.

(07/2022)
"Ob Pandemie, andere Bedrohungslagen wie Cyberangriffe oder terroristische Anschläge auf Einrichtungen der kritischen Infrastruktur - die Finanzierung des Katastrophenschutzes muss den sich verändernden und wachsenden Anforderungen angepasst werden. Das betrifft nicht nur Investitionen in den zum Teil sehr veralteten Fuhrpark, sondern ebenso Vorhaltekosten zum Beispiel für Landeseinheiten, die bei den Hilfsorganisationen stationiert sind und von ihnen einsatzbereit gehalten werden ", so Selbach weiter. Das Land Niedersachsen hat zum Beispiel Materialien zur Errichtung des Betreuungsplatzes 500 Land beschafft. Eine Refinanzierung der Vorhaltekosten z.B. für die Fahrzeugunterbringung und -bewirtschaftung und Aufwendungen oder Verdienstausfälle für das eingesetzte Personal sind bislang leider nicht gewährleistet und geregelt.
In einer gemeinsamen Stellungnahme zur Änderung des Katastrophenschutzgesetzes hat der DRK-Landesverband Niedersachsen gemeinsam mit den anderen Hilfsorganisationen darauf jüngst hingewiesen, ebenso wie auf die immer noch nicht im Gesetzesentwurf aufgenommene Helfergleichstellung:
"Es gibt eine faktische Ungleichbehandlung von freiwilligen Helferinnen und Helfern der Hilfsorganisationen gegenüber denen der Freiwilligen Feuerwehren und dem THW. Das muss dringend geändert werden. Freiwilligen Feuerwehren wird nach Niedersächsischem Brandschutzgesetz eine allumfassende Möglichkeit der beruflichen Freistellung sowohl für den Einsatzfall wie auch für Aus- und Fortbildungen und dienstliche Erfordernisse ermöglicht. Eine solche Regelung findet sich bisher leider nicht im Niedersächsische Katastrophenschutzgesetz und auch nicht im Novellierungsvorschlag wieder. Dies sollte dringend noch mit aufgenommen werden", so Selbach weiter. Die gegenwärtige Freistellungsregelung durch die Feststellung des außergewöhnlichen Ereignisses von landesweiter Tragweite begrüßt der DRK-Vorstandsvorsitzende ausdrücklich. Damit kann zunächst sichergestellt werden, dass die dringend erforderlichen ehrenamtliche Kräfte der Hilfsorganisationen weiterhin bei der Aufnahme und Betreuung der ukrainischen Flüchtlinge unterstützen. Allerdings ist diese Regelung zeitlich begrenzt und führt zu keiner dauerhaften, rechtlich verankerten Gleichbehandlung.