Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Anmeldung und Durchführung von Betriebssanitäter-Seminaren
Träger des Lehrgangs
Träger der Ausbildung ist der
DRK-Landesverband Niedersachsen e.V.
Erwinstraße 7, 30175 Hannover
(im Folgenden als Landesverband bezeichnet).
Anmeldung und Einladung / Bestätigung
Der Anmeldevordruck ist vollständig und leserlich auszufüllen und vom anmeldenden Betrieb rechtsverbindlich zu unterschreiben. Die Erfüllung etwaiger Teilnahmevoraussetzungen ist zu bestätigen. Die Teilnehmerzahl der Lehrgänge ist bewusst begrenzt, damit für jeden genügend Raum sowie Zeit für Fragen und Übungsmaßnahmen zur Verfügung steht. Da die Lehrgangsplätze bis zur Höchstteilnehmerzahl in der Reihenfolge des Eingangs der schriftlichen Anmeldung vergeben werden, empfehlen wir eine möglichst rechtzeitige Anmeldung. Sind die Zulassungsvoraussetzungen für den Lehrgang erfüllt und noch Plätze frei, erhält der anmeldende Betrieb eine schriftliche Einladung vom Landesverband. Erst nach Zugang der Einladung im Betrieb kommt ein Vertrag zwischen dem Landesverband und dem Betrieb zustande und eine Lehrgangsteilnahme seitens des Landesverbandes ist grundsätzlich sichergestellt. Ist der Lehrgang ausgebucht, erhält der anmeldende Betrieb eine Mitteilung.
Für den gleichen Lehrgang zu einem späteren Termin ist eine erneute Anmeldung erforderlich. Für diesen Fall ist der Landesverband bemüht, die Anmeldung bevorzugt zu berücksichtigen.
Leistungsumfang
Der Leistungsumfang wird in der Ausschreibung des jeweiligen Lehrgangs beschrieben.
Teilnahme und Zahlungsbedingungen
Nach Zugang der Einladung ist die angemeldete Person grundsätzlich zur Teilnahme am Lehrgang und der Betrieb zur Zahlung des Lehrgangspreises bzw. einer Ausfallgebühr verpflichtet (zu Ausnahmen siehe unten unter Rücktritt). Der Lehrgangspreis wird in der Regel nach dem Lehrgangsende dem Betrieb in Rechnung gestellt.
Rücktrittsbedingungen
Rücktritt durch den angemeldeten Lehrgangsteilnehmer bzw. durch den Betrieb:
Sind bei der angemeldeten Person bzw. beim anmeldenden Betrieb Gründe eingetreten, die eine Lehrgangsteilnahme unmöglich machen, ist das Referat II/12 des Landesverbandes davon unverzüglich zu unterrichten. Erfolgt diese Abmeldung später als vier Wochen vor Lehrgangsbeginn, und kann der frei gewordene Lehrgangsplatz nicht wieder belegt werden, werden dem Betrieb Ausfallkosten in Höhe von 90 Prozent der Seminarkosten (gemäß Ausschreibung) zzgl. der Ausfallkosten für bereitgestellte Übernachtungs- und Verpflegungsleistungen in Rechnung gestellt. Hiervon können Härtefälle wie Arbeitsunfähigkeit sowie Krankheit oder Todesfall in der Familie, die unverzüglich dem Landesverband nachzuweisen sind, ausgenommen werden. Wird der Lehrgang nicht angetreten bzw. aus nicht vom Landesverband zu vertretenden Gründen vom Lehrgangsteilnehmer vorzeitig abgebrochen, sind die vollständigen Teilnehmerkosten (gemäß Ausschreibung) zur Zahlung fällig. (Härtefallregelung: siehe wie vorstehend.)
Rücktritt durch den DRK-LV Nds e.V.
Wird der Lehrgang durch den Landesverband abgesagt, wird der Betrieb unverzüglich unterrichtet. Ansprüche des Betriebes gegen den Landesverband wegen des Ausfalls des Lehrgangs sind ausgeschlossen. Stört ein Lehrgangsteilnehmer trotz einer Ermahnung der Lehrgangs- oder Hausleitung nachhaltig die Durchführung des Lehrgangs oder verhält er sich so, dass die Fortsetzung des Lehrgangs dem Landesverband und / oder den übrigen Lehrgangsteilnehmern nicht zuzumuten ist, ist der Landesverband berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. In diesen Fällen behält der Landesverband den Anspruch auf Zahlung der anteiligen Lehrgangskosten.
Datenschutz
Der Betrieb erklärt sich durch Unterschrift auf der Anmeldung damit einverstanden, dass lehrgangs- und betriebsbezogene Daten für organisations-interne (DRK-interne) Zwecke und Aufgaben elektronisch gespeichert und genutzt werden können. Die vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen erhalten ihre Gültigkeit ab dem 01.01.2016.
Unsere AGBs zum Herunterladen finden Sie hier: