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Gutes unterstützen als letzter Wille

Das DRK als Erbe

Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) in Niedersachsen hat sich das Ziel gesetzt, Leben und Gesundheit zu schützen und der Würde des Menschen Achtung zu verschaffen. Es fördert gegenseitiges Verständnis, Freundschaft und Zusammenarbeit miteinander.
Sie können auch nach Ihrem Tod sinnstiftend unsere Arbeit unterstützen. Testamentarisch können Sie festlegen, welche Projekte das DRK mit Ihren Zuwendungen unterstützen soll. Rufen Sie uns dazu einfach an, wir helfen Ihnen persönlich weiter.

Testamentspende - wir helfen Ihnen!

Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, ein Testament zu erstellen: Sie können es eigenhändig handschriftlich oder mit Hilfe eines Notars verfassen. Darüber hinaus gibt es auch das gemeinschaftliche Testament, den Erbvertrag oder einen Vertrag zugunsten Dritter sowie besondere Varianten zur Ausgestaltung eines Testaments.

Eigenhändiges Testament

Ein eigenhändig verfasstes Testament hat den großen Vorteil , dass Sie Ihr Testament ohne Aufwand und Kosten jederzeit ändern oder ergänzen können. Beachten Sie dabei bitte, dass Ihr letzter Wille vollständig in der eigenen Handschrift verfasst und unterschrieben sein muss. Vermeiden Sie jede Unklarheit oder Verwechslungen, indem Sie mit Vor- und Zuname unterschreiben. Vergessen Sie außerdem nicht Ort und Datum: Diese Angaben sind zwar nicht zwingend notwendig, doch besonders wichtig, wenn Sie im Lauf der Zeit mehrere Testamente verfasst haben - so lässt sich ohne Irrtum Ihre aktuell gültige Verfügung ermitteln. Und, zu guter Letzt: Sorgen Sie dafür, dass Ihr Testament nicht lange gesucht werden muss - um ganz sicher zu gehen, können Sie Ihr Testament gegen Gebühr beim zuständigen Nachlassgericht aufbewahren lassen.

Notarielles Testament

Sie benötigen Unterstützung bei komplexeren Sachverhalten, um wirklich genau zum Ausdruck bringen zu können, was Sie verfügen möchten? Dann können Sie dafür die Hilfe eines Notars in Anspruch nehmen. Er wird Ihre Vorstellungen klar und rechtssicher in Ihrem Testament festhalten und in Ihrer Anwesenheit beurkunden. Anschließend wird ein solches Testament amtlich verwahrt. Bei einem notariellen Testament sind Gebühren zu entrichten, deren Höhe nach dem Wert des Vermögens bemessen wird.

Gemeinschaftliches Testament

Der zurückbleibende Partner als Vollerbe: Ehegatten und Partner aus eingetragenen Lebensgemeinschaften können ein gemeinsames Testament aufsetzen. Dafür genügt es, wenn einer der Beiden das Testament handschriftlich verfasst und beide Ehepartner unterschreiben. Häufig wollen beide Parteien, dass nach dem Tode des Erstversterbenden zunächst der Zurückbleibende alles erbt und erst nach seinem Tod die Kinder erben: In diesem Fall setzen sich die Beiden gegenseitig zu Alleinerben ein und bestimmen, dass die Kinder erst nach dem Tod des Letztversterbenden erben sollen - der überlebende Ehegatte/Lebenspartner wird in diesem Fall Vollerbe und ist als solcher berechtigt, zu Lebzeiten über den Nachlass frei zu verfügen. Diese Variante wird auch als Berliner Testament bezeichnet.

Aufbewahren des Testaments

Bitte beachten Sie, dass nur mit einem beim Notar oder Amtsgericht hinterlegten Testament sichergestellt ist, dass Ihr Testament auch eröffnet wird. Wenn Sie Ihr Testament privat aufbewahren, sollten Sie also unbedingt eine Person, der Sie voll und ganz vertrauen, darüber informieren, wo Ihr Testament verwahrt ist.

Ihr Ansprechpartner:

Stefan Eck 

Tel: 0511 28000-131
stefan.eck@drklvnds.de