DRK Niedersachsen begrüßt Erhöhung des Mindestlohns in der Pflege
Der DRK-Landesverband Niedersachsen begrüßt ausdrücklich das Ergebnis, auf das sich die Kommission für den Pflegemindestlohn am Samstag einstimmig geeinigt hat. „Wir freuen uns, dass durch die Erhöhung des Mindestlohns in der Pflege ein schnell umsetzbarer und rechtssicherer Weg beschritten wird, um nachhaltig eine Vergütungssteigerung für die Pflege, insbesondere auch für die Altenpflege, zu erwirken“, erklärt der Vorstandsvorsitzende des DRK-Landesverbandes Dr. Ralf Selbach.
(01/2022)
Das Ergebnis der Kommission sieht eine stufenweise Anhebung der Mindestlöhne bis zum 1. Dezember 2023 um insgesamt 12,75% bis 18,51% - je nach Qualifikation - vor. Bereits zum 1. September 2022 wird es zu Erhöhungen bei Ungelernten von 12,55 Euro auf 13,70 Euro, bei Pflegekräften mit einjähriger Ausbildung von 13,20 auf 14,60 Euro und bei dreijähriger Ausbildung von 15,40 auf 17,10 Euro pro Stunde kommen.
"Jetzt ist der Bund gefordert und muss Finanzierungsmodelle für die Pflegeversicherung weiterentwickeln. Denn die Vergütungssteigerung in der Pflege muss refinanziert werden und dies darf letztendlich nicht zu einer weiteren finanziellen Mehrbelastung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen führen", so Selbach weiter.
Die Pflegekommission besteht aus acht Mitgliedern von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden. Am 17. Dezember 2021 hat sich die fünfte Pflegekommission konsolidiert. Sie ist besetzt mit zwei Mitgliedern der arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes, mit zwei Mitgliedern der arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Deutschland, mit zwei Mitgliedern der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), einem Mitglied des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) und einem Mitglied des Deutschen Roten Kreuzes, das eine gemeinsame Allianz mit dem Arbeitgeberverband Pflege (AGVP) und der Vereinigung kommunaler Arbeitgeberverbände (VKA) in der Kommission vertritt.
Zur Beschlussfassung bedarf es einer Mehrheit von sechs Mitgliedern. Geleitet werden die Sitzungen der Kommission durch einen Beauftragten des Bundesministeriums für Arbeit und Sozailes (BMAS). Seine Kernaufgabe sieht die Kommission darin, Vorschläge für bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege zu erarbeiten, insbesondere zu den Löhnen. Das BMAS kann auf Grundlange dieser ausgearbeiteten Empfehlungen Rechtsverordnungen erlassen, die für alle Pflegebetriebe verbindlich sind.
Das DRK betreibt bundesweit 535 stationäre Pflegeeinrichtungen und 590 ambulante Pflegedienste. Im Bereich des DRK-Landesverbandes Niedersachsen sind es 61 stationäre Altenpflegeeinrichtungen, 73 ambulante Pflegedienste, 51 Tagespflegeeinrichtungen, 49 Angebote für Betreutes Wohnen sowie 24 ambulant betreute Wohngemeinschaften.