ambulante-pflege-header.jpg Foto: A. Zelck / DRK e.V.
Ambulante PflegeAmbulante Pflege

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Pflege zu Hause

Brauchen Sie oder ein anderes Mitglied der Familie zu Hause Hilfe?
Das Deutsche Rote Kreuz kann Ihnen auch zu Hause helfen.
Diese Hilfe nennt man:
Ambulante Pflege.
Diese Hilfe ist für alte oder kranke oder behinderte Menschen.
Diesen Menschen kann das Deutsche Rote Kreuz auch zu Hause helfen.

Kostenlose DRK-Hotline.
Wir beraten Sie gerne.

08000 365 000

Infos für Sie kostenfrei
rund um die Uhr

Ambulante Pflege bei Ihrem Kreisverband vor Ort

Mit dieser Hilfe können Sie oder ein anderes Mitglied der Familie zu Hause bleiben.Sie müssen nicht in ein Kranken-Haus.
Auch nicht wenn Sie krank oder behindert sind.
Die ambulante Pflege kann in vielen Situationen zu Hause helfen.

Wer kann ambulante Pflege in Anspruch nehmen?

Dabei kann Ihnen die ambulante Pflege helfen:

Die ambulante Pflege kann Ihnen helfen:

  • Wenn Sie schon lange krank sind.

Man sagt auch:
Chronisch krank.

  • Sie krank werden und nur einige Tage oder Wochen Hilfe brauchen.
  • Wenn Sie behindert sind.
  • Wenn Sie eine besondere Pflege brauchen.
  • Wenn Sie dafür einen Zettel von einem Arzt haben.

Man sagt auch:
Ein Rezept.

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DRK - App

Alle Rotkreuz-Angebote in meiner Umgebung auf einen Blick

26.000 Mal Lebenshilfe in den unterschiedlichsten Lebenslagen - dies bietet die kostenfreie Rotkreuz-App.

Wobei kann der ambulante Pflege-Dienst unterstützen?

Dabei kann Ihnen die ambulante Pflege helfen:

  • Beim Waschen oder beim Anziehen und Ausziehen.
  • Wenn Sie Tabletten nehmen müssen.
  • Wenn Sie eine Beratung brauchen.
  • Beim Einkaufen und beim Kochen und beim Putzen.
  • Wenn Sie zu Hause andere Probleme haben.

Wo kann ich mehr erfahren?

Wollen Sie mehr dazu wissen?

Das Deutsche Rote Kreuz in Ihrer Stadt kann Sie dazu beraten.
Dort erfahren Sie auch die Preise für diese Hilfe.
Dann wird für Sie ein Angebot gemacht.
Darin werden die Leistungen erklärt und auch alle Preise.
Am Ende können Sie sich entscheiden.

Bekommen Sie kein Geld von der Pflege-Versicherung?
Dann können Sie die gleiche Hilfe vom Deutschen Roten Kreuz trotzdem bekommen.
Sie können die Hilfe dann selbst bezahlen.
Man sagt auch:
Als Privat-Leistung.

Diese Internet-Seite von der Regierung bietet weitere Informationen an:
http://www.bmg.bund.de/themen/pflege/pflege-berater/ambulante-pflege.html

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Broschüre zu den Leistungen der Pflegeversicherung

Broschüre des Bundesgesundheitsministeriums zu den Leistungen der Pflegeversicherung ab 2017
Broschüre des Bundesgesundheitsministeriums

Finanzierung der häuslichen Pflege

Die Finanzierung der häuslichen Pflege wird je nach Sachlage durch die Pflegeversicherung, die Krankenversicherung oder das Sozialamt übernommen. 

Pflegeversicherung

Voraussetzung für Leistungen aus der Pflegeversicherung ist die Einstufung in die Pflegegrade I, II, III, IV oder V durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK). Der Pflegegrad muss bei der zuständigen Pflegekasse beantragt werden. 

Laut Gesetz wird Pflegebedürftigkeit folgendermaßen definiert:
Pflegebedürftig sind Personen, die "gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen nicht selbstständig kompensieren oder bewältigen können. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, und mit mindestens der in § 15 SGB XI festgelegten Schwere bestehen."

Je nach Grad der Pflegebedürftigkeit erfolgt die Einstufung in eine der fünf Pflegegrade. Der Zuschuss zu den Kosten bei häuslicher Pflege durch einen Pflegedienst ist abhängig vom Grad der Pflegebedürftigkeit (siehe Tabelle)

Krankenversicherung

Für spezielle medizinisch notwendige Leistungen (z.B. Anlegen von Verbänden, Injektionen) übernimmt die Krankenkasse die Kosten. Voraussetzung ist, dass der behandelnde Arzt eine Verordnung für häusliche Krankenpflege ausgestellt und die Krankenkasse diese genehmigt hat.

Sozialamt

In bestimmten Fällen übernimmt das Sozialamt die Kosten für einzelne pflegerische Maßnahmen. Übersteigen beispielsweise die Kosten der Pflege die Zuschüsse der Pflegeversicherung und Sie verfügen über ein geringes Einkommen, so haben Sie möglicherweise Anspruch auf Sozialhilfe. Die Anspruchsvoraussetzung wird auf Antrag durch das Sozialamt geprüft.

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, auch Leistungen in Anspruch zu nehmen, die nicht von der Pflege- bzw. Krankenkasse (oder eventuell dem Sozialamt) finanziert werden. Dies können beispielsweise Botengänge sein. Solche Leistungen stellt Ihnen der Pflegedienst privat in Rechnung.

 

Quelle: Broschüre des Bundesgesundheitsministeriums

Wie geht es weiter?

Geben Sie bitte Ihre Postleitzahl oder Ihren Ortsnamen in das Suchfeld, siehe oben, ein und gelangen so zu Ihrem zuständigen Ansprechpartner vor Ort.