ambulante-pflege-header.jpg Foto: A. Zelck / DRK e.V.
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Ambulante Pflege

Sie selbst, Ihr Partner, ein Elternteil oder ein anderes Familienmitglied benötigen Unterstützung. Die ambulanten Pflegedienste des Deutschen Roten Kreuzes sorgen dafür, dass diese Hilfe zu Hause in vertrauter Umgebung stattfinden kann; sei es aufgrund von Alter, Krankheit oder einer Behinderung. Im Bereich des DRK-Landesverbandes Niedersachsen e.V. bieten Ihnen rund 80 ambulante Pflegedienste ihre kompetente Unterstützung im Rahmen der häuslichen Pflege und Betreuung an. 

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Ambulante Pflege bei Ihrem Kreisverband vor Ort

Länger eigenständig leben

Aufgabe unserer Pflegekräfte ist es, Ihre bzw. die Selbständigkeit Ihres Angehörigen trotz Alter, Krankheit oder Behinderung so lange wie möglich zu erhalten. Oft kann dank der häuslichen Pflege eine Heimunterbringung oder ein Krankenhausaufenthalt verkürzt oder ganz vermieden werden. Je nach Ihrem individuellen Hilfe- und Pflegebedarf bieten unsere ambulanten Dienste sowohl körperbezogene Pflegemaßnahmen als auch Behandlungspflege an. 

In den Pflegeteams arbeiten Kranken- und Altenpflegefachkräfte immer gemeinsam. Oftmals erhalten sie dabei Unterstützung durch Hilfskräfte und Ehrenamtliche, Praktikanten und Auszubildende.

Wer kann ambulante Pflege in Anspruch nehmen?

  • chronisch Kranke
  • kurzzeitig Erkrankte
  • behinderte Menschen
  • pflegebedürftige Menschen jeden Alters
  • Personen, die ein ärztliches Rezept zur häuslichen Pflege haben

     

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Wobei kann der ambulante Pflegedienst unterstützen?

  • Pflege nach dem Pflegeversicherungsgesetz (z.B. Hilfe bei der Körperpflege, beim An- und Ausziehen sowie bei der Nahrungsaufnahme)
  • Leistungen der häuslichen Krankenpflege nach ärztlicher Verordnung (z.B. Verbandswechsel oder Medikamentengabe, Insulininjektionen, Blutdruck messen)
  • Ergänzende Hilfen zur Pflege (z.B. Begleitung zu Arztterminen)
  • Beratung von Pflegebedürftigen und Angehörigen 
  • Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson
  • Kurse für pflegende Angehörige
  • Hauswirtschaftliche Versorgung wie Einkaufen, Kochen oder Reinigen der Wohnung  
  • Verleih von Pflegehilfsmitteln (z.B. Rollstühle)
  • Betreuung und Hilfe bei der Alltagsgestaltung 

Wo kann ich mehr erfahren?

Für weitere Auskünfte wenden Sie sich an unseren ambulanten Pflegedienst bei Ihnen vor Ort. Wir beraten Sie gerne anhand Ihrer individuellen Situation und klären auch die Fragen der Finanzierung. Wir erstellen Ihnen ein individuelles Leistungsangebot, das Ihrem selbstbestimmten Leben und Ihrem Bedarf entspricht. Sie entscheiden dann selbst, welche Leistungen Sie konkret haben möchten.

Wenn Sie keinen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben, können Sie das selbe Angebot zum gleichen Preis als Privatleistung erhalten.

Broschüre zu den Leistungen der Pflegeversicherung

Broschüre des Bundesgesundheitsministeriums zu den Leistungen der Pflegeversicherung ab 2017
Broschüre des Bundesgesundheitsministeriums

Finanzierung der häuslichen Pflege

Die Finanzierung der häuslichen Pflege wird je nach Sachlage durch die Pflegeversicherung, die Krankenversicherung oder das Sozialamt übernommen. 

Pflegeversicherung

Voraussetzung für Leistungen aus der Pflegeversicherung ist die Einstufung in die Pflegegrade I, II, III, IV oder V durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK). Der Pflegegrad muss bei der zuständigen Pflegekasse beantragt werden. 

Laut Gesetz wird Pflegebedürftigkeit folgendermaßen definiert:
Pflegebedürftig sind Personen, die "gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen nicht selbstständig kompensieren oder bewältigen können. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, und mit mindestens der in § 15 SGB XI festgelegten Schwere bestehen."

Je nach Grad der Pflegebedürftigkeit erfolgt die Einstufung in eine der fünf Pflegegrade. Der Zuschuss zu den Kosten bei häuslicher Pflege durch einen Pflegedienst ist abhängig vom Grad der Pflegebedürftigkeit (siehe Tabelle)

Krankenversicherung

Für spezielle medizinisch notwendige Leistungen (z.B. Anlegen von Verbänden, Injektionen) übernimmt die Krankenkasse die Kosten. Voraussetzung ist, dass der behandelnde Arzt eine Verordnung für häusliche Krankenpflege ausgestellt und die Krankenkasse diese genehmigt hat.

Sozialamt

In bestimmten Fällen übernimmt das Sozialamt die Kosten für einzelne pflegerische Maßnahmen. Übersteigen beispielsweise die Kosten der Pflege die Zuschüsse der Pflegeversicherung und Sie verfügen über ein geringes Einkommen, so haben Sie möglicherweise Anspruch auf Sozialhilfe. Die Anspruchsvoraussetzung wird auf Antrag durch das Sozialamt geprüft.

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, auch Leistungen in Anspruch zu nehmen, die nicht von der Pflege- bzw. Krankenkasse (oder eventuell dem Sozialamt) finanziert werden. Dies können beispielsweise Botengänge sein. Solche Leistungen stellt Ihnen der Pflegedienst privat in Rechnung.

 

Quelle: Broschüre des Bundesgesundheitsministeriums

Wie geht es weiter?

Geben Sie bitte Ihre Postleitzahl oder Ihren Ortsnamen in das Suchfeld, siehe oben, ein und gelangen so zu Ihrem zuständigen Ansprechpartner vor Ort.