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Geldauflagen

Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) in Niedersachsen benötigt Unterstützung für seinen Einsatz bei einer Vielzahl von Diensten, Aufgaben und Projekten. Mit Geldauflagen, sprich Bußgeldern, können wir genau dort helfen, wo die Not am größten ist.

Immer wieder kommt es vor, dass von Strafgerichten oder der Staatsanwaltschaft Geldauflagen und Bußgelder verhängt werden. Solche Zahlungen können als Spende an das DRK geleitet werden. Damit unterstützen Sie unsere humanitäre Arbeit.

Die Spende von Bußgeldern ist häufig leicht zu vereinbaren, wir helfen gerne.

Unsere Bankverbindungen für Bußgeldauflagen:

Norddeutsche Landesbank Hannover
BIC NOLADE2HXXX
IBAN DE40 2505 0000 0101 4054 05

Bitte unterstützen Sie als Richter oder Staatsanwalt unsere Arbeit mit Ihrer Zuweisung. Vielen Dank!

Ihre Zuweisung ist bei uns in guten Händen.

  • Wir sind bei den Gerichten gelistet. Die hierfür notwendigen Voraussetzungen, wie den Nachweis der Gemeinnützigkeit, erfüllen wir. Satzungsänderungen teilen wir unverzüglich mit.
  • Wir verwalten Ihre Geldauflagen zuverlässig. Hierfür haben wir ein eigenes Geldauflagen-Konto eingerichtet. Eingehende und ausbleibende Zahlungen melden wir zeitnah den Gerichten und Staatsanwaltschaften.

Ihr Ansprechpartner:

Stefan Eck 

Tel: 0511 28000-131
stefan.eck@drklvnds.de