behindertenwerkstatt-header.jpg Foto: D. Ende / DRK e.V.
Unterstützende DiensteArbeit und Bildung

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Arbeit und Bildung

Möglichkeiten für das Arbeits-Leben

Behinderte Menschen haben ein Recht auf Möglichkeiten für das Arbeits-Leben.
Das steht auch in einem Gesetz.
Dieses Gesetz heißt:
Sozial-Gesetz-Buch 9.
Paragraf 33.
Absatz 8.
Und Paragraf 102.
Absatz 4.
Behinderte Menschen haben ein Recht auf Unterstützung am Arbeits-Platz.
Das Deutsche Rote Kreuz hat dafür besondere Angebote.
Zum Beispiel ambulante Dienste.
Oder Werk-Stätten für Menschen mit Behinderung.
In jeder Stadt kann das Angebot anders sein.

Familienunterstützende Dienste

Der Familienunterstützende Dienst (FuD) betreut Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit Behinderungen zu Hause oder außerhalb, einzeln oder in Gruppen. Die Betreuung erfolgt u. a. durch ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die durch hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter begleitet werden. Letztere koordinieren und organisieren die Angebote des FuD und fungieren als Beratungsstelle für Betroffene und ihre Angehörigen. 

Hauswirtschaftliche Leistungen

Die Sozialstationen des Deutschen Roten Kreuzes unterstützen Menschen mit Behinderungen oder Pflegebedürftigkeit bei der alltäglichen Hausarbeit oder übernehmen Einkäufe. Die Leistungen sollen entlasten und helfen, den Alltag zu Hause weiterhin zu meistern. Die Übernahme der Kosten für diese Dienstleistung hängt von der persönlichen Situation ab. Eine Kostenübernahme ist z. B. durch den Sozialhilfeträger, die Krankenkasse oder die Pflegeversicherung möglich.

Früherkennung und Frühförderung

Früherkennung und Frühförderung umfassen u. a. nichtärztliche sozialpädiatrische, psychologische, heilpädagogische und psychosoziale Leistungen sowie die Beratung der Erziehungsberechtigten. Bei diesen Therapie- und speziellen Förderangeboten kooperieren verschiedene Berufsgruppen interdisziplinär. 

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