DRK-Familienzentren

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Mit über 350 KiTas im Bereich des Landesverbandes Niedersachsen, die sich auf 31 Kreisverbände verteilen, sind wir an sehr vielen orten Niedersachsens präsent und erreichen die Kinder und auch deren Eltern, Großeltern und andere Verwandte.
Die DRK-KiTas verstehen sich deshalb auch als Familienzentrum und entwickeln sich Schritt für Schritt. Viele KiTas nehmen bereits heute Aufgaben wahr, die Elemente eines Familienzentrums enthalten:
- Zusammenarbeit mit Familien (u. a. Elterngespräche und -beratung, Väterarbeit)
- Zusammenarbeit mit Institutionen (z. B. Frühförderung, psychologische Beratungsstelle, Therapeuten, soziale Dienste, Kinderärzte, Jugendamt und Kinderschutzzentren) oder
- Sprachförderung (z.B. im Zusammenhang mit Spracherwerb und Zweitspracherwerb, Zusammenarbeit mit Logopäden).
DRK-Familienzentren sind Orte der Begegnung, Bildung und Beratung für Familien. Ein Familienzentrum kann sowohl ein offener als auch ein in sich abgeschlossener Begegnungsort für Familien, Kinder, Mütter, Väter, Großeltern und sonstige Familienmitglieder sein. Die Idee eines Familienzentrums ist geprägt von einem Netzwerk, wo Aufgaben gebündelt werden, die sich spezifisch an der Bedarfslage von Familien orientieren. Vor diesem Hintergrund ist jedes Familienzentrum einzigartig.
Mehrgenerationenhäuser
2006 hat die Bundesregierung das Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser (MGH) gestartet. Ein MGH ist ein offenes Haus für Menschen jeden Lebensalters. Es steht allen Bürgerinnen und Bürgern mit abwechslungsreichen Angeboten als offener Treffpunkt zur Verfügung. Sie bieten Raum für gemeinsame Aktivitäten und schaffen ein neues nachbarschaftliches Miteinander in der Kommune. Der generationenübergreifende Ansatz gibt den Mehrgenerationenhäusern ihren Namen und ist Alleinstellungsmerkmal jedes einzelnen Hauses.
Im MGH werden vielfältige Angebote in den Bereichen Kultur, Bildung, Freizeitgestaltung und Kreativität angeboten. Die verschiedenen Bedürfnisse der Generationen und individuelle Lebenssituationen werden dabei berücksichtigt.
Träger von MGHs sind die Kreisverbände Grafschaft Bentheim und
Eltern haben ein Recht auf Hilfen zur Erziehung
Eltern oder andere Personen mit einem Sorgerecht für Kinder und Jugendliche (Großeltern, Pflegeeltern, Vormund) haben laut Kinder- und Jugendhilfegesetz ein gesetzlich verankertes Recht auf eine oder auch mehrere Hilfen zur Erziehung. Bei Erziehungsproblemen oder wenn das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen gefährdet ist, können Eltern sich an das Jugendamt wenden. Dieses ist verpflichtet zu helfen. Junge Volljährige können auch selber zum Jugendamt gehen.
Hilfen zur Erziehung sind freiwillig. Niemand ist verpflichtet, Hilfen zur Erziehung in Anspruch zu nehmen.
Einige Maßnahmen des Jugendamtes gehen über die Hilfen der Erziehung hinaus, etwa wenn Kinder oder Jugendliche in Obhut genommen werden. Solche Maßnahmen kommen jedoch laut Gesetz nur dann zur Anwendung, wenn das Wohl von Kindern und Jugendlichen unmittelbar gefährdet ist.

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- 26.000 mal Lebenshilfe vor Ort.
Downloads und Links
Mehr Informationen zu Hilfen zur Erziehung im DRK können Sie der Broschüre "Hilfen zur Erziehung" entnehmen. Sie ist auf Deutsch, Türkisch, Arabisch und Russisch erschienen.
Wie geht es weiter?
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